EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY
I. Allgemeines AGB
Diese AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Beautyshoot übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
“Fotografien” im Sinne der AGB sind sämtliche Werke von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. digitale Daten, Negativ digital oder analog, Abzug, Videos gleich welchen Formates, Flash-Animationen, sonstige Bildträger).
Gestaltungsberatungen, Ideen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen. Sie können von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen usw.) gehen – sofern nicht anders vereinbart – grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Alle von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
II. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY
Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist Eugen Wolf von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk.
EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliches Nutzungsrecht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf stets einer besonderen Vereinbarung.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Verwendung seines Werkes hat EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf – soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht – der Zustimmung von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY
Der Auftraggeber stellt EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY nach Veröffentlichung von Fotografien je zwei Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
III. Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten gerechnet ab der Abnahme.
EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadenersatzansprüche gegen EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
IV. Ergänzende Sonderbestimmungen
A. Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen:
Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der EUGEN WOLF von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen.
Wird ein angefangener Auftrag aus nicht von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht dem EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY begonnen wurde.
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z. B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.) so kann EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt der EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY nicht.
Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY unter, ohne dass er dies grob fahrlässig zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht; er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.
B. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden:
EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben sein Eigentum.
V. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Geschäftssitzes von EUGEN WOLF – BEAUTYSHOOT PHOTOGRAPHY vereinbart.
VI. Teilnichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren.
VII. Preise
Sehr gern unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot gemäß Ihrer speziellen Vorgaben, falls Ihre Anforderungen oder Preisvorstellungen abweichen.
Stundenhonorar begint ab 150 €/Std.
• optional: Bildbearbeitung ab 25 €/Std.
• optional: Fahrtkosten (0,50 € pro gefahrenen Kilometer vom und zum Studio) und ggf. Parkgebühren
• optional: Nachbearbeitung, z. B. Hautretusche (zzgl. 10,00 €)